AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von den Tinyhäusern der Sauerland Tinyworld und dem Kunden zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Sauerland Tinyworld.

  2. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Tinyhauses sowie die Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Sauerland Tinyworld in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne der §§ 13, 14 BGB.

 

  1. VERTRAGSSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Sauerland Tinyworld zustande. Es steht der Sauerland Tinyworld frei, die Tinyhausbuchung schriftlich zu bestätigen.

  2. Vertragspartner sind die Sauerland Tinyworld und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde der Sauerland Tinyworld gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Sauerland Tinyworld eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  3. Alle Ansprüche gegen Sauerland Tinyworld verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche gegenüber Sauerland Tinyworld verjähren jedoch kenntnisabhängig spätestens in 3 Jahren, kenntnisunabhängig spätestens in 5 Jahren ab der Pflichtverletzung. Diese Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sauerland Tinyworld oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden gelten die verkürzten Verjährungsfristen nicht bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind die, deren Erfüllung den Vertrag kennzeichnet und auf die der Kunde vertrauen darf.

 

  1. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Sauerland Tinyworld ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Tinyhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Ausbuchung ist Sauerland Tinyworld berechtigt, den Kunden in eine andere Unterkunft umzubuchen.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Tinyhausüberlassung vereinbarten bzw. geltenden Preise von Sauerland Tinyworld zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Sauerland Tinyworld allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Sauerland Tinyworld den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, maximal jedoch um 10 %, anheben.

  4. Rechnungen von Sauerland Tinyworld sind ohne Nennung eines Fälligkeitsdatums ab Zugang der Rechnung binnen 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Sauerland Tinyworld kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Sauerland Tinyworld berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 6,62 %, bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszins geltend zu machen. Sauerland Tinyworld bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  5. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind die Bettensteuer sowie lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf dem Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

  6. Sauerland Tinyworld ist nach Vertragsabschluss nicht verpflichtet, einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Tinyhäuser oder der Aufenthaltsdauer des Kunden zuzustimmen. Stimmt Sauerland Tinyworld zu, kann es die Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Häuser von Sauerland Tinyworld erhöht.

  7. Sauerland Tinyworld ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe der vollen Übernachtungspreise oder eine Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Kreditkartenabbuchung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, die Zahlungstermine und / oder die Sicherheitsleistung sind in Textform zu vereinbaren. Bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.
    Sauerland Tinyworld ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Bezeichnung für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Sauerland Tinyworld aufrechnen oder verrechnen.

 

  1. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)

  1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit Sauerland Tinyworld geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Sauerland Tinyworld der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.

  2. Sofern zwischen Sauerland Tinyworld und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Sauerland Tinyworld auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Sauerland Tinyworld ausübt.

  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt Sauerland Tinyworld einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Sauerland Tinyworld den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Sauerland Tinyworld hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des gebuchten Tinyhauses anzurechnen. Wird das Tinyhäuser nicht anderweitig vermietet, so kann Sauerland Tinyworld den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht auch hier der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.

 

  1. RÜCKTRITT DER SAUERLAND TINYWORLD

  1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Sauerland Tinyworld in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Sauerland Tinyworld mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte gemäß Klausel III Nr. 6 Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von Sauerland Tinyworld gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Sauerland Tinyworld ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  3. Ferner ist Sauerland Tinyworld berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere von Sauerland Tinyworld nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

  • ein Tinyhaus schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

  • Sauerland Tinyworld begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Sauerland Tinyworld in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Sauerland Tinyworld zuzurechnen ist

  • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

  1. Der berechtigte Rücktritt von Sauerland Tinyworld begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE
    bzw. Pflichten im Falle von pandemiebedingten oder sonstigen behördlichen Auflagen

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung auf ein bestimmtes Tinyhaus, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Gebuchte Häuser stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, sofern eine frühere Anreise nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

  3. Am vereinbarten Abreisetag ist das Tinyhaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach ist Sauerland Tinyworld berechtigt, aufgrund der verspäteten Räumung des Hauses für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen und ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Sauerland Tinyworld kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  4. Sofern aufgrund von Verordnungen, Verfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung eines Virus oder ähnlich gravierender Gründe von

höherer Gewalt, die von Sauerland Tinyworld nicht zu vertreten sind, die Anlage ganz oder in Teilen nicht betrieben werden kann und daher vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden können, liegt keine von Sauerland Tinyworld zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Erlass der Verordnung, Verfügung oder des Verwaltungsaktes. Sauerland Tinyworld ist in diesem Fall entschädigungsfrei dazu berechtigt, das Angebot den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Ist der Beherbergungsbetrieb vollständig untersagt, ist Sauerland Tinyworld dazu berechtigt, den Aufenthalt kostenfrei abzusagen und dem Gast einen alternativen Reisetermin anzubieten. Verständigen sich die Vertragspartner nicht auf einen alternativen Termin, sind beide Seiten dazu berechtigt, in Textform kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Zwischen den Vertragspartnern herrscht jedenfalls Einigkeit darüber, daß der Gast aus derartigen Einschränkungen keine Minderungsrechte oder Schadensersatzansprüche herleiten wird. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Hotelleitung unverzüglich zu verständigen.

  1. HAFTUNG DER SAUERLAND TINYWORLD

  1. Sauerland Tinyworld haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Sauerland Tinyworld die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Sauerland Tinyworld beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Sauerland Tinyworld beruhen. Einer Pflichtverletzung von Sauerland Tinyworld steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Sauerland Tinyworld auftreten, wird Sauerland Tinyworld bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Sauerland Tinyworld rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  2. Für eingebrachte Sachen haftet Sauerland Tinyworld dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zur Höchstgrenze von 3.500 € bzw. 800 € unter den nachfolgenden Bedingungen bzw. unter 1:

  • Sauerland Tinyworld empfehlt die Nutzung des Safes; die Safes gewährleisten keine risikofreie Verwahrung. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von insgesamt mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von insgesamt mehr als 3500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit Sauerland Tinyworld. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

  • Auch außerhalb seines Zimmers ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet, auf seine Sachen und Wertgegenstände selbst aufzupassen. Sauerland Tinyworld haftet nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen unter 1.

  1. Für auf dem Gelände der Sauerland Tinyworld abgestellten Kundenfahrzeuge gilt: Durch das dauerhafte oder auch nur vorübergehende Abstellen von Fahrzeugen kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen den Sauerland Tinyworld bzw. dem Kunden zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Sauerland Tinyworld nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen unter Haftung Absatz 1.

  2. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Sauerland Tinyworld übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

  3. Die auf der Website und in Prospekten abgebildeten Fotos haben lediglich einen Hinweischarakter und dienen zur Illustration. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie für das vom Kunden gebuchte Haus dar. Auch wenn alle Anstrengungen unternommen wurden, damit Fotografen, Grafikdarstellungen und wiedergegebene Texte zur Illustrierung von Sauerland Tinyworld einen möglichst genauen Eindruck der angebotenen Unterbringungsleistungen vermitteln, können Änderungen der Ausstattung oder etwaiger Renovierungen Abweichungen zwischen gebuchtem und illustriertem Zimmer möglich sein. Der Gast ist in dieser Hinsicht zu keiner Reklamation berechtigt.

  4. Sauerland Tinyworld kann nicht für die Nichtausführung oder die schlechte Ausführung der Reservierung im Falle höherer Gewalt, durch Einwirkung Dritter, des Gastes oder dessen Partner, darunter Nichtverfügbarkeit des Internets, verhinderter Zugang zur Website, äußere Eingriffe, Viren oder nicht autorisierter Vorauskasse durch die Bank des Einreichers, zur Verantwortung gezogen werden.

 

  1. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, Mitreisenden, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Der Anspruch erstreckt sich auch auf etwaige Folgeschäden, z.B. aus temporärer Nichtvermietbarkeit von Häusern. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

  2. Sauerland Tinyworld kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Sauerland Tinyworld.

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Sauerland Tinyworld. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt der Sitz der Sauerland Tinyworld hiermit als vereinbarter Gerichtsstand.

  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 06/2023